Allgemeine Mietbedingungen für Sportgeräte und Zubehör

Die Vermietung von Sportgeräten und Zubehör unterliegt folgenden Bedingungen:

Persönliche Daten
Der/Die Mieter/in ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, usw. aus dessen Personalausweis notiert und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert.

Zahlung
Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist im Voraus bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich grundsätzlich nach Tagen, wobei angebrochene oder volle Tage voll berechnet werden. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote.

Reservierung
Reservierungen sind für den/die Mieter/in verbindlich. Falls der/die Mieter/in aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, d.h. mindestens drei Tage vor dem Abholtermin anzeigt, ist er/sie zur Zahlung von 20% des Mietpreises verpflichtet.

Rückgabe/Verzugsschaden
Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat spätestens am nächsten Öffnungstag nach dem letzten Miettag innerhalb der Öffnungszeiten oder nach einem vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der/die Mieter/in für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der/die Mieter/in keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

Pflichten der Mieterin/des Mieters
Die Mieterin/Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiterzugeben. Die Nutzung der Sportgeräte ist nur für private Zwecke gestattet. Der/Die Mieter/in verpflichtet sich weiter die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er/sie sich, den Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten.

Haftung der Mieterin/des Mieters
Die Mieterin/der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50% des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigen Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleiben der Mieterin/dem Mieter nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter hat die Mieterin/den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellungen des Sportgerätes hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch die Mieterin/den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieterin/des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände. Eine sonstige Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden der Mieterin/des Mieters bzw. Dritter bei Nutzung der Mietgegenstände ist mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Vermieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für diesen Ort zuständige Amtsgericht, sofern die Mieterin/der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, die Mieterin ihren/der Mieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort der Mieterin/des Mieters zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht bekannt ist oder wenn die Mieterin/der Mieter Vollkauffrau/mann oder eine dem §38 Abs.1 ZPO gleichgestellte Person ist.

Allgemeines
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte dieser allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.